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10.02.2010, 09:49

Bestattungsrecht leicht verständlich

Liebe Forumsteilnehmer,

die österreichischen Leichenbestattungsgesetze sind ja nicht gerade dafür bekannt leicht verständlich geschrieben zu sein (wie die meisten Gesetze) und auch hofft man natürlich möglichst wenige damit in Kontakt zu kommen (weil das idR ja nur in Zusammenhang mit einem Todesfall passiert).

Ich persönlich finde das Bestattungsrecht eine außergewöhnlich spannende Materie und würde mich freuen, wenn ich etwas Licht ins Dunkel bringen kann. Seit einigen Jahren mittlerweile setzen wir uns im Unternehmen mit dem (insbesondere natürlich oberösterreichischen) Bestattungsrecht auseinander und sind auch für die Wirtschaftskammer immer wieder Anlaufstelle bei Fragen rund um Bestattungen.

Was gehört nun in dieses Forum? Als Faustregel kann ich sagen: Jede Frage, die mit "darf man/ich" beginnt können sie hier gerne posten, wobei es natürlich die eine oder andere Überschneidung mit Fragen der Pietät oder Friedhofsordnungen. Es lässt sich also nicht jede Frage ausschließlich durch das Recht klären, daher würde es mich freuen, wenn auch Sie Ihre Meinung zu Themen kundtun.

Ich freue mich auf Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge.
Martin Dobretsberger
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Markus

Administrator

Beiträge: 505

Geburtstag: 26.03.1972 (38)

Wohnort: Innsbruck

Beruf: Thanatologe & Trauerpädagoge

2

10.02.2010, 11:54

Lieber Martin,

danke für Deinen Begrüßungsbeitrag und herzlich Willkommen im Team!

Liebe Grüße,
Markus
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WalterK.

Sehr treues Mitglied

3

10.02.2010, 19:45

Hallo Martin (so ich beim Vornamen bleiben darf, wie bei allen andern Forumsmitgliedern)

Möchte mich vorerst einmal Bedanken für den Themen aufgriff. Dazu aber auch eine kleine Einleitung meiner Fragen.

Mein Todesfall ist in Tirol. Es betrifft meine damalige liebe, noch junge Freundin(Lebensgefährtin). Habe sie persönlich in Beisein des Hausherrn, in Ihrer Mietwohnung frühmorgens nicht mehr unter den Lebenden aufgefunden. Von da an verlief aus Unkenntnis jeglichen Bestattungsgesetzes, vermutlich sehr viel daneben. Heute sind für mich einige Fragen über Abläufe offen, die ich damals, bei Wissen, anders durchgezogen hätte. Ich war komplett auf das Sagen von Anderen angewiesen. Nicht nur aus Unkenntnis, sondern selbst hin im Ausnahmezustand zu keinerlei ordentlichen Gedankengänge fähig.

Zur Stelle waren nach dem Aufinden meiner Freundin: Notarzt, Rettung (wurden von mir verständigt), Kriseninterventionsteam, Polizei (beide wurden von der Rettung verständigt) Bestattungsunternehmen, (denke vom Hausherren in Absprache mit der Rettung, weiß es aber nicht genau, und habe auch keine Möglichkeit dies zu hinterfragen), Meine verstorbene Freundin(Lebensgefährtin) wurde nach ca. 2 Stunden auf (sehr freundliches) Drängen von den Fuhrpark-Mitarbeitern schließlich zur unvermeidlichen Obduktion gefahren. Im Sarg liegend. Und auch anschließend in der Kühlhalle des zuständigen Bestattungsunternehmen vorläufig aufgebahrt.

Meine Frage betrifft dazu. Wie hätte ich den Ablauf anders gestalten können? ZB Hausaufbahrung:

Wie?

Wann?

Auch nach der Obduktion möglich?

Wie wären die Kostenunterschiede zum tatsächlichen geschehenen (normalen?)Ablauf dazu?

Wie könnte man gesetzlich Ablauftechnisch überhaupt anders vorgehen. .....als wie es tatsächlich war..... glaube im Nachhinein waren die Angehörigen der Verstorbenen mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden. Das Problem bestand aber darin, dass die unmittelbaren Angehörigen der verstorbenen in Wien erst davon über ein Interventionsteam unterrichtet werden mußten. Und das dauerte aber 3 Stunden bis es soweit war. In der Zwischenzeit war die Verstorbene schon in der Totenuntersuchung. Es wurde Nachmittag bis mündig Angehörige(Tochter mit Schwiegersohn) aus Wien vor Ort in Tirol waren.

Lieb Gruss

Walter (....hoffe meine Fragen passen auch zu Ihrem Thema :huh: )
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4

16.02.2010, 21:10

Hallo Walter,

grundsätzlich war die Vorgehensweise richtig, wenn auch sicher etwas stressig, weil einfach sehr viele Leute eingebunden waren.

Nach einer Todauffindung ist es jedenfalls sinnvoll den Notarzt zu verständigen, wenn du nicht sicher bist, ob der Tod tatsächlich schon eingetreten ist. Anstelle der Polizei kann auch direkt der Bestatter verständigt werden, der idR. den Totenbeschauarzt verständigt. Dieser kommt jedoch idR später als der Polizeiarzt, dh. es kann schon Sinn machen, die Polizei zu verständigen, weil dann die Beschau schneller vorgenommen wird (was bei Todauffindungen durchaus üblich ist). Dh. als Vorgehensweise ist die Verständigung der Polizei durchaus sinnvoll gewesen.

Gerade wenn jüngere Menschen versterben bzw. die Todesursache nicht geklärt werden kann bzw. ein Fremdverschulden nicht auszuschließen ist wird eine Obduktion veranlasst. Das war auch bei dir der Fall und dieser ist jedenfalls Priorität einzuräumen, da ja zu entscheiden ist ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet oder nicht. Der Abtransport des Verstorbenen ist in so einem Fall somit wirklich unvermeidlich (§ 31 Gemeindesanitätsgesetz Tirol).
§ 30 des Gemeindesanitätsgesetzes für Tirol ordnet zwar an, dass (wie auch in anderen Landesgesetzen) der Angehörige unmittelbar nach dem Auffinden des Verstorbenen der Gemeinde Anzeige vom Tod zu erstatten hat, es dürfte sich hier aber um eine (wie auch in den anderen Ländern) theoretische Vorgehensweise handeln. Der Todesfall wird idR. vom Beschauarzt zur Anzeige gebracht und dann erst beurkundet. Gerade bei Todauffindungen wird hier auch nochmals deutlich (§ 30), dass vor der Beschau weder angekleidet noch abtransportiert werden darf und dass die Anordnung zur Überführung zur Obduktion.

Der Abtransport im Sarg ist völlig korrekt, da ein Transport einer verstorbenen Person ausschließlich im Sarg zulässig ist.

Eine Hausaufbahrung müsste gem. § 32 Abs. 3 Gemeindesanitätsgesetz durch den Totenbeschauarzt bewilligt werden. IdR wird dies allerdings dann kein Problem sein, wenn keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen. In deinem Fall ist es natürlich so, dass die Obduktion Vorrang genießt, dh. es wäre erst die Obduktion vorzunehmen und dann kann durch den Totenbeschauer bewilligt werden, dass deine Freundin zu Hause aufgebahrt werden darf. Zu dieser Aufbahrung wäre es notwendig, dass der Bestatter (mit einem geeigneten Leichenwagen und im Sarg) deine Freundin wieder in die Wohnung überstellt. Die Aufbahrung zu Hause kann von der Gemeinde mit Auflagen belegt werden.

Die Kühlhalle ist deswegen notwendig, weil sonst das Gesetz eine Bestattung binnen 48 Stunden vorschreibt (mit maximaler Aufschiebung von 24 Stunden) und das kaum einzuhalten wäre, will man auch noch Verständigungen aussenden bzw. das Begräbnis gestalten.

Die Kosten einer Hausaufbahrung wären sicherlich höher, da ein Transport zur und von der Wohnung noch hinzukämen. Die beschriebene Vorgehensweise erscheint mir auch rechtlich völlig korrekt, wenn auch sehr belastend, weil eben sehr viele Leute eingebunden waren, für deren Koordination niemand vorgesehen ist.
Dass die Angehörigen aus Wien nicht besonders einverstanden sind mit der Vorgehensweise ist verständlich, doch muss man sich diesen Fall vorstellen wie wenn er bei einem plötzlichen Todesfall auf der Straße (Zusammenbruch und Auffindung der Person) passiert ist - nur eben hier in einer Wohnung - hier wäre es jedem verständlich, dass der Verstorbene umgehend zur Obduktion abtransportiert werden muss. Der Staatsanwaltschaft geht es hierbei um den Ausschluss von Fremdverschulden bzw. dem Totenbeschauarzt um die Feststellung der Todesursache - somit ist es auch verständlich, dass die Obduktion möglichst bald vorgenommen werden soll, da sonst die Ergebnisse verfälscht werden könnten. Immerhin es es den Angehörigen nach der Obduktion jederzeit möglich (außer bei ev. Infektionsgefahr) den Verstorbenen zu sehen und auch am offenen Sarg nochmals Abschied zu nehmen.

Zusammenfassend kann ich nur sagen, auch wenn deine Schilderung etwas chaotische Zustände beschreibt, weil jeder alle möglichen Personen verständigt, so ist die Vorgangsweise (insbesonder wenn der Fahrdienst nur sehr freundlich drängt) eigentlich ein sehr pietätvoller und völlig korrekter. Besser wäre in diesem Fall sicher gewesen, wenn eine einzige Person die Koordination übernommen hätte.

Ich hoffe mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, stehe aber für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.
lg,
Martin
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WalterK.

Sehr treues Mitglied

5

17.02.2010, 21:51

Hallo Martin

Möchte mich auf das herzlichste für diese Ausführung Bedanken.

Vorweg: Dieses Schreiben hat mir sehr viel gebracht.

Vorwürfe die ich mir in dieser Angelegenheit oft stellte, sind nun beseitigt. Die Abfolge vom ersten Erkennen, das da etwas nicht stimmt(meine Freundin meldete sich Frühmorgens nicht per Telefon, und ich konnte sie auch nicht erreichen) bis zum Hinausbringen aus dem Hause in dem sie wohnte, konnte Rückblickend gar nicht anders durchgeführt werden. In Anbetracht der Umstände, und des total Unerwarteten.

In Ihrem Schreiben wurden sehr viele Antworten auf doch auch viel Fragen von mir, auch für mich(nicht Akademiker) verständlich gegeben. Auch mit mehreren Vergleichen, was das Verstehen dieser schwierigen Materie, noch um einiges mir erleichterte.

Lieb Gruss

Walter ( :2: )

PS Alle Beteiligten(auch der Fahrdienst, er ließ sich lange Zeit) waren wirklich ausnahmslos pietätvoll. Das möchte ich noch erwähnend, und auch dankend, hinzufügen.
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Christine

Administrator

Beiträge: 1 311

Geburtstag: 09.03.1971 (39)

Wohnort: Innsbruck

Beruf: "Mädchen für alles" bei den TrauerHilfe Bestattungen ;-); Chefredakteurin auf www.aspetos.at

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19.02.2010, 20:27

Hallo Martin,

etwas verspätet, möchte ich dich hier auch recht herzlich begrüßen und bin echt froh, dass du rechtliche Beratung hier übernimmst! :thumbsup:
Liebe Grüße aus Tirol
Christine
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