Herzliches Beileid zum baldigen Tod deines Vaters.
Kein Geld - und ein Familienmitglied stirbt. einem sozialen Begräbnis zustimmen (oh Gott, was werden die Nachbarn, der Rest der Familie dazu sagen?)
Ab Ausstellung des Totenschein (Urkunde, das eine Totenbeschauung statt gefunden hat) bleibt den Angehörigen eine Frist (Wien: 5 werktage) binnen der er einen bestatter seiner Wahl aufsuchen und eine Beerdigung rechtsverbindlich in Auftrag geben kann. Rechtsverbindlich wird so ein Auftrag mit Unterschrift und Anzahlung.
Ist innerhalb der Frist keine Beerdigung in Auftrag gegeben worden, tritt - gesetzlich österweit einheitlich geregelt - der Auftrag zum "sozialen Begräbnis" automatisch in Kraft, d.h. dass das zuständige Gesundheitsamt den Auftrag zur Beerdigung gibt und der Bestatter kann dieses Begräbnis direkt mit dem zuständigen Gesundheits- & Sozialamt verrechnen.
Die Ausgaben werden vom Gesundheitsamt dem Nachlassgericht gemeldet, das von sich aus die Einkommen der erwachsenen Angehörigen prüft. Haben die erwachsenen Angehörigen ein Einkommen über dem Existenzminimum, werden Sie zur Zahlung verpflichtet. In der Regel wird Ratenzahlung gestattet (darum muss u.U. extra angesucht werden)
Doch vorrangig hat der Verstorbene selbst für seine Beerdigungsausgaben zu sorgen!
Ob Angehörige auf das Ihnen zustehene Recht - ihre verstorbenen Familienmitglieder selbst die Beerdigung in Auftrag geben zu dürfen - verzichten müssen, nur weil sie wirtschaftlich arm sind, wird dzt in einem außergerichtlichen Verfahren in Wien zu klären versucht. (Die Frage wurde in der Betreuung von
Fatima und Makka zum Thema, denn die Angehörigen waren mit dem Angebot in der Gruppe 35b aus div. Gründen nicht einverstanden, u.a. weil in Wien alle sozialen Begräbnisse unter 500 Gramm kremiert werden und die Asche gesammelt bestattet wird. Häufig sind Angehörige bei verstorbenen Kindern gegen die (vermeidbare Zusatzverletzung) Kremierung ....
Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50