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Anatomisches Institut - Körperspende
hallo liebes team hab da ne frage
eine unlängst bei uns verstorbenene dame hat eine patientenverfügung hinterlassen in der sie anordnet bei ihrem ableben ans anatomische institut nehm an zu studienzwecken verwiesen zu werden.
nun meine frage wie ist das rechtlich wenn man sich als organspender oder übungsobjekt zur verfügung stellt gibts dann quasi keine bestattung?
hätt mich nur mal interessiert. denke wenns keine nachkommen und verwandten gibt die sich ums grab kümmern wärs ja praktisch.
lg bauxi
eine unlängst bei uns verstorbenene dame hat eine patientenverfügung hinterlassen in der sie anordnet bei ihrem ableben ans anatomische institut nehm an zu studienzwecken verwiesen zu werden.
nun meine frage wie ist das rechtlich wenn man sich als organspender oder übungsobjekt zur verfügung stellt gibts dann quasi keine bestattung?
hätt mich nur mal interessiert. denke wenns keine nachkommen und verwandten gibt die sich ums grab kümmern wärs ja praktisch.
lg bauxi
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Hi Bauxi,
eine Bestattung findet in jedem Fall statt - nur in der Regel auf Kosten der Medizinischen Universität und natürlich erst, wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind. Folgenden Text habe ich im Konsument 2/2009 gefunden:
Bei einer Körperspende kommt der Leichnam nicht gleich unter die Erde oder ins Krematorium, sondern zunächst auf den Seziertisch der Medizinischen Universität. Wer sich für diese Option entscheidet, muss zu Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung abgeben.
Unterschiedliche Beweggründe
Der eine macht es, weil er seine Hinterbliebenen nicht finanziell belasten will. Der andere, weil er der Medizin einen Dienst erweisen möchte. Der dritte, weil er der Ansicht ist, dass er mit seinen vielen Krankheiten sicherlich für die Wissenschaft ein interessantes Studienobjekt ist.
Zu Studien- und Lehrzwecken
Die Rede ist von der sogenannten Körperspende. Menschen erklären, dass nach ihrem Tod das Anatomische Institut der Medizinuniversität zu Studien- und Lehrzwecken über ihren Körper verfügen kann. Das ist möglich, weil das Selbstbestimmungsrecht auch über den Tod hinausreicht. Der Leichnam kommt auf den Seziertisch, damit Medizinstudenten den Aufbau des menschlichen Körpers nicht nur in Lehrbüchern, sondern auch am Objekt studieren können.
Rechtzeitig verfügen
Wer sich dafür entscheidet, sei es aus pragmatischen oder aus altruistischen Gründen, muss eine entsprechende Willenserklärung abgeben. Möglich ist das beim Anatomischen Institut in Wien, Graz oder Innsbruck. Viele machen den Fehler, dass sie ihre Verfügung nur im Testament festhalten. Doch das wird unter Umständen erst geöffnet, wenn der Leichnam schon begraben ist – und dann ist es zu spät.
Kostenbeitrag ist zu entrichten
Die entsprechenden Formulare für eine Körperspende sind bei den Anatomischen Instituten der Medizinuniversitäten erhältlich. In Wien ist auch ein Kostenbeitrag, derzeit 450 Euro, zu leisten. In der Steiermark muss die Überführung des Leichnams nach Graz bezahlt werden. (Details finden Sie bei den Adressen der Anatomischen Institute.) Sind die Formalitäten erledigt, erhält der Spender eine Bestätigung und ein Spenderkärtchen, das er stets bei sich tragen sollte. „Bitte unterrichten Sie Ihre Angehörigen von Ihrer Absicht der Körperspende“, heißt es im Informationsblatt des Wiener Instituts.
Stirbt der Spender, übernehmen die Anatomischen Institute alle erforderlichen Schritte, von der Überführung bis zur Beisetzung. Früher war die Körperspende auch in Wien kostenlos, das ist sie nicht mehr, doch nach wie vor kommt diese Verabschiedung so günstig wie keine andere.
Widerruf immer möglich
Die Verfügung zur Körperspende kann jederzeit widerrufen werden, und zwar ohne Angabe von Gründen. Allerdings nur vom Unterzeichner selbst, nicht von den Hinterbliebenen. Genauso wenig können Angehörige einen Leichnam dem Anatomischen Institut vermachen.
Körperspende beruht auf Freiwilligkeit
Jahrhundertelang war eine Sektion verboten. Die Unversehrtheit des Körpers galt als heilig und eine Leichenöffnung als „unreine Arbeit“, ja sie wurde mit Seelentötung gleichgesetzt. Diese Ansicht schwand in dem Maße, in dem die Kirche an Einfluss verlor und die Medizin sich als bestimmende Wissenschaft behaupten konnte. In der Neuzeit wurden Sektionen zunächst an armen Menschen und Verbrechern durchgeführt – an „unehrlichen Leuten“, bei denen, wie man meinte, der Tabubruch nicht so schwer wog. Dass die Körperspende auf Freiwilligkeit beruht, ist eine zivilisatorische Errungenschaft jüngeren Datums.
Wegen Überfüllung geschlossen
Die Medizininstitute in den skandinavischen Ländern und auch in Deutschland haben heute noch Schwierigkeiten, ausreichend Körperspenden zu erhalten. Anders in Österreich, vor allem in Wien. Dem Wiener wird ein recht entspanntes, wenn nicht sogar inniges Verhältnis zum Tod nachgesagt. Und daran scheint etwas Wahres zu sein. 2003 musste das Wiener Anatomische Institut sogar einen Annahmestopp verhängen, weil sich zu viele Körperspenden im Haus angesammelt hatten.
Adressen
Institut für Anatomie der Medizinischen Universität Graz
Harrachgasse 21
8010 Graz
Tel. 0316 380-4210
Fax 0316 380-9620 (oder -9621)
Angenommen werden Körperspenden nicht nur aus der Steiermark, sondern auch aus Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Kärnten und dem Burgenland. Achtung: Liegt der Sterbeort außerhalb von Graz, müssen die Angehörigen für die Überführung des Leichnams durch einen Bestatter aufkommen.
Division für klinisch funktionelle Anatomie
Müllerstraße 59
6020 Innsbruck
Tel. 0512 9003-71111
Fax 0512 9003-73112
Angenommen werden Körperspenden aus Tirol und Vorarlberg. Es fallen keinerlei Kosten an, außer die Angehörigen wünschen statt der Beisetzung auf dem Gräberfeld der Anatomie eine Bestattung im Familiengrab.
Zentrum für Anatomie und Zellbiologie
Währinger Straße 13
1090 Wien
Tel. 01 42 77-61101, -61141 oder -61165
Angenommen werden Körperspenden aus Wien, Niederösterreich, Oberösterreich (nur bis in den Großraum Linz) und dem Burgenland. In der Pauschale von derzeit 450 Euro ist auch die Überführung des Leichnams inkludiert.
aus: Konsument, VKI Ausgabe 2/2009
eine Bestattung findet in jedem Fall statt - nur in der Regel auf Kosten der Medizinischen Universität und natürlich erst, wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind. Folgenden Text habe ich im Konsument 2/2009 gefunden:
Bei einer Körperspende kommt der Leichnam nicht gleich unter die Erde oder ins Krematorium, sondern zunächst auf den Seziertisch der Medizinischen Universität. Wer sich für diese Option entscheidet, muss zu Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung abgeben.
Unterschiedliche Beweggründe
Der eine macht es, weil er seine Hinterbliebenen nicht finanziell belasten will. Der andere, weil er der Medizin einen Dienst erweisen möchte. Der dritte, weil er der Ansicht ist, dass er mit seinen vielen Krankheiten sicherlich für die Wissenschaft ein interessantes Studienobjekt ist.
Zu Studien- und Lehrzwecken
Die Rede ist von der sogenannten Körperspende. Menschen erklären, dass nach ihrem Tod das Anatomische Institut der Medizinuniversität zu Studien- und Lehrzwecken über ihren Körper verfügen kann. Das ist möglich, weil das Selbstbestimmungsrecht auch über den Tod hinausreicht. Der Leichnam kommt auf den Seziertisch, damit Medizinstudenten den Aufbau des menschlichen Körpers nicht nur in Lehrbüchern, sondern auch am Objekt studieren können.
Rechtzeitig verfügen
Wer sich dafür entscheidet, sei es aus pragmatischen oder aus altruistischen Gründen, muss eine entsprechende Willenserklärung abgeben. Möglich ist das beim Anatomischen Institut in Wien, Graz oder Innsbruck. Viele machen den Fehler, dass sie ihre Verfügung nur im Testament festhalten. Doch das wird unter Umständen erst geöffnet, wenn der Leichnam schon begraben ist – und dann ist es zu spät.
Kostenbeitrag ist zu entrichten
Die entsprechenden Formulare für eine Körperspende sind bei den Anatomischen Instituten der Medizinuniversitäten erhältlich. In Wien ist auch ein Kostenbeitrag, derzeit 450 Euro, zu leisten. In der Steiermark muss die Überführung des Leichnams nach Graz bezahlt werden. (Details finden Sie bei den Adressen der Anatomischen Institute.) Sind die Formalitäten erledigt, erhält der Spender eine Bestätigung und ein Spenderkärtchen, das er stets bei sich tragen sollte. „Bitte unterrichten Sie Ihre Angehörigen von Ihrer Absicht der Körperspende“, heißt es im Informationsblatt des Wiener Instituts.
Stirbt der Spender, übernehmen die Anatomischen Institute alle erforderlichen Schritte, von der Überführung bis zur Beisetzung. Früher war die Körperspende auch in Wien kostenlos, das ist sie nicht mehr, doch nach wie vor kommt diese Verabschiedung so günstig wie keine andere.
Widerruf immer möglich
Die Verfügung zur Körperspende kann jederzeit widerrufen werden, und zwar ohne Angabe von Gründen. Allerdings nur vom Unterzeichner selbst, nicht von den Hinterbliebenen. Genauso wenig können Angehörige einen Leichnam dem Anatomischen Institut vermachen.
Körperspende beruht auf Freiwilligkeit
Jahrhundertelang war eine Sektion verboten. Die Unversehrtheit des Körpers galt als heilig und eine Leichenöffnung als „unreine Arbeit“, ja sie wurde mit Seelentötung gleichgesetzt. Diese Ansicht schwand in dem Maße, in dem die Kirche an Einfluss verlor und die Medizin sich als bestimmende Wissenschaft behaupten konnte. In der Neuzeit wurden Sektionen zunächst an armen Menschen und Verbrechern durchgeführt – an „unehrlichen Leuten“, bei denen, wie man meinte, der Tabubruch nicht so schwer wog. Dass die Körperspende auf Freiwilligkeit beruht, ist eine zivilisatorische Errungenschaft jüngeren Datums.
Wegen Überfüllung geschlossen
Die Medizininstitute in den skandinavischen Ländern und auch in Deutschland haben heute noch Schwierigkeiten, ausreichend Körperspenden zu erhalten. Anders in Österreich, vor allem in Wien. Dem Wiener wird ein recht entspanntes, wenn nicht sogar inniges Verhältnis zum Tod nachgesagt. Und daran scheint etwas Wahres zu sein. 2003 musste das Wiener Anatomische Institut sogar einen Annahmestopp verhängen, weil sich zu viele Körperspenden im Haus angesammelt hatten.
Adressen
Institut für Anatomie der Medizinischen Universität Graz
Harrachgasse 21
8010 Graz
Tel. 0316 380-4210
Fax 0316 380-9620 (oder -9621)
Angenommen werden Körperspenden nicht nur aus der Steiermark, sondern auch aus Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Kärnten und dem Burgenland. Achtung: Liegt der Sterbeort außerhalb von Graz, müssen die Angehörigen für die Überführung des Leichnams durch einen Bestatter aufkommen.
Division für klinisch funktionelle Anatomie
Müllerstraße 59
6020 Innsbruck
Tel. 0512 9003-71111
Fax 0512 9003-73112
Angenommen werden Körperspenden aus Tirol und Vorarlberg. Es fallen keinerlei Kosten an, außer die Angehörigen wünschen statt der Beisetzung auf dem Gräberfeld der Anatomie eine Bestattung im Familiengrab.
Zentrum für Anatomie und Zellbiologie
Währinger Straße 13
1090 Wien
Tel. 01 42 77-61101, -61141 oder -61165
Angenommen werden Körperspenden aus Wien, Niederösterreich, Oberösterreich (nur bis in den Großraum Linz) und dem Burgenland. In der Pauschale von derzeit 450 Euro ist auch die Überführung des Leichnams inkludiert.
aus: Konsument, VKI Ausgabe 2/2009
Es haben sich bereits 1 registrierter Benutzer und 49 Gäste bedankt.
Benutzer die sich bedankten:
filmi (09.02.2012)
makaber
danke für diesen äußerst interessanten, auch etwas amüsanten, ausführlichen ausflug ins bestattungsrecht. sterben is le leider sehr teuer. hast gestern den beitrag in konkret über das beerdigungsinstitut un** gesehn.wirst nachdemst in tirol bis eh kennen.
bauxi
bauxi
Es haben sich bereits 31 Gäste bedankt.
med. uni graz körperspende
hallo ich bin margitaloisia und hätte eine ähnliche frage bezüglich körperspende. wer weiß wie das in der med uni graz abläuft. ich weiß nur, daß man für die fahrt in die anatomie selbst aufkommen muß. aber wie geht es dann weiter? irgendwo gibt es eine verabschiedung, aber wann und wo? bitte, vielleicht weiß jemand bescheid und schreibt mir. danke
Es haben sich bereits 26 Gäste bedankt.
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