Pietät ist ... Leichen-Ethik für den Alltag

Roland MühlangerDa wir den Bestattungsbereich transparenter machen wollen, um die Angst der Menschen zu reduzieren, ist es uns wichtig, den Begriff der Pietät genauer unter die Lupe zu nehmen. Transparenz im Bestattungswesen heißt, dass wir Türen öffnen und zeigen, was jahrzehntelang versteckt wurde. Folgende Diskussion ergibt sich immer wieder bei Führungen durch unser Krematorium oder durch unsere Bestattungsinstitute und hat mich zu diesem Artikel angeregt.

Eine Gruppe von Berufsschülern auf Besuch im Krematorium. Vor der Einfuhröffnung des Ofens steht ein geschlossener Sarg.

Ein Schüler fragt: „Ist da wirklich ein Toter im Sarg?“ Nachdem die Leiterin der Führung die Frage mit „ja“ beantwortet hat, beginnt eine typische Diskussion.

Der Schüler fragt nämlich weiter: „Ja darf man das überhaupt? Darf man einer fremden Gruppe von Menschen hier einen Sarg mit einem Toten drinnen zeigen?“ Antwort der Leiterin: „Es ist nicht verboten. Wir können ja die Särge nicht wegzaubern, nur weil eine Gruppe kommt, um das Krematorium zu besichtigen. Die Identität des Verstorbenen ist dadurch geschützt, dass der Sarg geschlossen ist und wir seinen Namen nicht preisgeben.“

Der Schüler weiter: „Aber ist das nicht pietätlos, dass wir hier als Fremde mit dabei sind?“ Antwort: „Nein, wir verhalten uns ja in Gegenwart des Sarges nicht respektlos. Wir dürfen den Begriff der Pietät nicht verwechseln mit Verstecken und Tabuisieren.“

Was aber bedeutet Pietät?

Die Ethik ist eine Disziplin der Philosophie. Seit Aristoteles ist es Aufgabe der Ethik, Kriterien für gutes und schlechtes Handeln und die Bewertung seiner Motive und Folgen aufzustellen. Die Grundfrage der Ethik kann im Satz „Was soll ich tun?“ zusammengefasst werden. Die Angewandte Ethik befasst sich mit den Problemen einzelner spezifischer Lebensbereiche. Bereiche der Angewandten Ethik sind z.B. Medizinethik, Medienethik, Sexualethik, Bioethik, Tierethik, Wirtschaftsethik etc. Jeder Lebensbereich des Menschen kann also unter ethischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Das Problem ist nur: Von seinem Status her „ist der menschliche Leichnam weder eine Person, noch ein Mensch, noch ein Lebewesen, sondern ein materieller Gegenstand. Obwohl er charakteristische menschliche Merkmale aufweist, ist er – paradoxerweise – kein Mensch. Jeder Mensch ist ein Lebewesen und das ist der Leichnam nicht“, so der Philosoph Dieter Birnbacher und er meint weiter, dass mit Eintritt des Todes ein radikaler Wechsel stattfindet, und zwar der irreversible Wechsel von einer Person zur Sache. Kann demzufolge eine Leiche überhaupt Gegenstand ethischer Fragestellungen sein? Oder können wir mit und angesichts einer Leiche überhaupt alles machen, da wir ja einer Sache gegenüber keine moralischen Pflichten haben?

Ein Leichnam kann sich nicht mehr gut oder böse, ethisch oder unethisch verhalten und deshalb kann man ihn weder strafrechtlich verfolgen noch sonstwie für eine unmoralische oder „schlechte“ Person halten. Nach dem österreichischen Recht ist ein Leichnam tatsächlich „eine Sache“, und zwar eine, die man früher oder später entsorgen muss. Allerdings bleibt diese Sache gleichzeitig auch irgendwie noch „Person“, denn einige Persönlichkeitsrechte wirken an der Leiche fort, so darf z.B. ihre Totenruhe nicht gestört werden. Das heißt, eine Leiche ist eine Art „Rückstand der Person“, ein Gegenstand mit Persönlichkeitsrechten. Und wir Hinterbliebenen haben diesem Gegenstand gegenüber gewisse indirekte Pflichten: Wir dürfen Tote nicht beliebig behandeln und auch nicht beliebig über sie verfügen. Wir haben einerseits Pflichten gegenüber der ehemals lebenden Person: Der Leichnam war ja zu Lebzeiten Körper der Person und quasi ihr „Gefäß“. Andererseits haben wir moralische Pflichten den Angehörigen und der Öffentlichkeit gegenüber, welche ein Interesse am achtsamen und respektvollen Umgang mit dem Körper des Verstorbenen haben, weil der Körper gewissermaßen „Nachfolger“ des lebendigen Menschen ist.

Der Bereich Leichen-Ethik ist demnach jene Disziplin der Angewandten Ethik, die für den „moralischen“ Umgang mit den Toten zuständig ist.

Was dürfen wir mit einer Leiche tun bzw. was dürfen wir nicht tun?

In der österreichischen Rechtssprechung gibt es lediglich zwei Paragraphen des Strafgesetzbuches, in denen festgeschrieben steht, was im Umgang mit Leichen, Grabstätten und Feierlichkeiten strafbar ist:

StGB §190

(1) Wer einen Leichnam oder Teile eines Leichnams oder die Asche eines Toten einem Verfügungsberechtigten entzieht oder aus einer Beisetzungs- oder Aufbahrungsstätte wegschafft, ferner wer einen Leichnam mißhandelt oder einen Leichnam, die Asche eines Toten oder eine Beisetzungs-, Aufbahrungs- oder Totengedenkstätte verunehrt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer Schmuck von einer Beisetzungs-, Aufbahrungs- oder Totengedenkstätte entfernt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.“ StGB §191 „Wer wissentlich eine Bestattungsfeier durch einen Lärm, der geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, oder durch ein anderes solches Verhalten stört, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.“ (Quelle: www.jusline.at)

Über das Strafgesetzbuch hinaus spielen Fragen der Leichen-Ethik als Disziplin der Angewandten Ethik lediglich im Rahmen der Medizin-Ethik eine Rolle und werden hier eingehender von so genannten Ethik-Kommissionen behandelt. Medizinethische Fragestellungen beziehen sich zum Beispiel auf die anatomische Verwertung einer Leiche, also die Verwendung zu Forschungs- und Studienzwecken. Besondere Aufregung und zahlreiche Debatten verursachten wissenschaftliche Versuche, bei denen Leichen als Crash-Test-Dummys fungierten. Ohne besondere Rechtfertigung wäre die anatomische Verwertung einer Leiche tatsächlich als „Misshandlung“ anzusehen. Gerechtfertigt wird die Verwendung eines Leichnams entweder durch einen Vertrag zwischen einer Forschungs- oder Studieneinrichtung und einem Lebenden über die anatomische Nutzung seines Leichnams oder durch eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen. Wenn es also eine Zustimmung eines Verstorbenen zur Verwendung seiner Leiche für die wissenschaftliche Forschung gibt, liegt kein Tatbestand gemäß § 190 StGB vor. Ohne die Zustimmung des Verstorbenen sind Eingriffe an seiner Leiche nicht strafbar, wenn der Eingriff einem höheren Zweck dienlich ist, wie z.B. der Ermittlung der Todesursache und Todesart durch eine Obduktion.

Eine „Leichen-Ethik“, die sich detaillierter auf den ethischen Umgang mit Verstorbenen außerhalb des Rahmens der Medizin-Ethik bezieht, gibt es hingegen nicht. Anstelle des Begriffs der „Leichen-Ethik“ hat sich außerhalb der Medizin, also im „normalen Leben“, der Begriff der „Pietät“ durchgesetzt: Unter lateinisch „pieta“ verstand man in der Antike „das pflichtbewusste Benehmen gegenüber Mensch und Gott“. Heute wird der Begriff der Pietät ausschließlich im Zusammenhang mit dem Tod und den Toten verwendet und bedeutet „Respekt den Toten gegenüber.“

Was heißt es aber, im Sinne der Pietät als Leichen-Ethik des alltäglichen Lebens, einem Toten gegenüber respektvoll zu sein? Beziehungsweise was ist Respektlosigkeit gegenüber den Toten?

Respekt versus Tabuisierung und Versteckspiel

Heute wird Pietät häufig mit dem Verstecken und Tabuisieren der Toten gleichgesetzt: Wer die Toten durch Hintereingänge hinausschafft, wer sie versteckt und nicht klar über sie spricht, meint, er ist respektvoll. Das ist einerseits ein falsches Verständnis des Pietätsbegriffes, andererseits verhindert es den natürlichen Umgang mit dem Tod und den Toten als Teil unseres Lebens. Dabei kann man es auch genau andersrum sehen und das wäre auch gesünder: Wenn man diesen verstaubten Begriff heute überhaupt noch verwenden will, dann wäre es „pietätvoll“, dem Tod und den Toten wieder mehr Platz im Leben zu geben und mit ihnen einen respektvollen Umgang zu pflegen, ohne sie schnell durch Hintereingänge wegzuschaffen und über sie zu schweigen. Pietätlos ist es vielmehr, sie als peinlichen und ekligen Abfall des Lebens zu betrachten, den man möglichst nicht sieht und dann entsorgt.

Nach unserem Verständnis begegnet man einem Leichnam pietätvoll, wenn man in ihm weiterhin eine Person und nicht nur einen zu entsorgenden Gegenstand sieht und wenn diese Person mit Respekt behandelt wird. Respektlos sind sicherlich Witze und Schwarzer Humor auf Kosten eines Verstorbenen, aber auch Handlungen, die gegen die letztwillige Verfügung der verstorbenen Person sprechen und natürlich jegliches Verhalten im Umgang mit dem Leichnam, das ihn als reinen Gegenstand entpersonalisiert. Eine Gruppe interessierter Menschen, die sich gegenüber einem Sarg, in dem sich ein Leichnam befindet, sachlich, interessiert und respektvoll verhält, kann demnach nicht pietätlos sein.

Literatur:

Birnbacher, D.: Philosophisch-ethische Überlegungen zum Status des menschlichen Leichnams. In: Stefenelli, N.: Körper ohne Leben: Begegnung und Umgang mit Toten, Wien (Böhlau) 1998. S. 927-932.

Ellinger, A.: Leichen im Crash-Test. In: Kriminal-Polizei 4/2006: www.kripo-online.at

Kopetzki, Ch./Brandstetter, W.: Der menschliche Leichnam im heute gültigen deutschen und österreichischen Recht.
In: Stefenelli, N.: Körper ohne Leben: Begegnung und Umgang mit Toten, Wien (Böhlau) 1998. S. 862-880.

Virt, G./Körtner, U.: Pietät und Nächstenliebe. Ein christlich-ökumenischer Beitrag zum Umgang mit dem menschlichen Leichnam. In: Ebd. S. 919-926.

Termine

Allgemein

Basisseminar Trauerumwandlung

21. bis 23. Juni 2013

im Tagungshaus Brixen

Nähere Infos: 

http://www.aspetos.at/news/index.php/allgemein/675-basisseminar-trauerumwandlung


Tirol

Zurückgelassen - nach Suizid?

Selbsthilfegruppe-Treffen: jeden 1. Donnerstag im Monat jeweils um 19.30 Uhr im Selbsthilfetreff Rechter Iselweg 5a, 9900 Lienz (Eingang neben Feinkost Zuegg)

Kontakt: Barbara Kunzer  0650 / 950 60 60

SELBSTHILFE TIROL –Zweigverein Osttirol

c/o BKH-Lienz, 4. Stock/Süd, E. v. Hiblerstraße 5, 9900 Lienz,

Tel. u. Fax: +43 (0)4852/606-290;  Mobil: +43 (0)664/3856606

Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.  Homepage: www.selbsthilfe-tirol.at/osttirol



Wien

Wandertage für trauernde Menschen

Termine 2013:

Samstag 16. März. Prater
Samstag 27. April Lobau Kräuterwanderung
Samstag 22. Juni Neusiedler See
Treffpunkte, Uhrzeiten und weitere Infos: Trauerwandertage Detailinfos (PDF)

Caritas - Kontaktstelle Trauer


Wien

Gesprächsgruppe für trauerende Angehörige

"In der Trauer nicht alleine"

Gesprächsgruppe für trauernde Angehörige

Termine 2013: 20.2., 6.3., 20.3., 3.4., 17.4., 24.4.

jeweils 17:00 bis 18:30 Uhr, Stephansplatz 6/1. 6. Stock Raum 638, 1010 Wien

ein freiwilliger Unkostenbeitrag von € 6,- wird erbeten

Alle Infos: Caritas - Kontaktstelle Trauer


Wien

Trauer Spaziergänge

Trauer-Spaziergänge sind für Menschen, die einen geliebten Angehörigen durch Tod verloren haben und ihre Trauer mit anderen teilen möchten und gemütlich unterwegs sein wollen.

Termine Frühjahr 2013:

Freitag, 15. Februar 2013 Donaupark
Freitag, 22. März 2013 Steinhofgründe
Freitag, 3. Mai 2013 Lainzer Tiergarten
Freitag, 7. Juni 2013 Kalksburg „Wiener Hütte“
Treffpunkte, Uhrzeiten und weitere Infos: Trauer Speziergänge Details (PDF)

Caritas - Kontaktstelle Trauer


Allgemein

LEBEN UND TOD

Forum und Messe zu Hospiz, Palliative Care, Spiritual Care, Sterbebegleitung, Trauerforschung

16.05.2013 - 17.05.2013

Ort:

Messe Bremen, Halle 6


Findorffstraße 101
28215 Bremen

Öffnungszeiten:
Donnerstag und Freitag: 10-18 Uhr

Eintrittspreise:
Offene Vorträge ab 7,-

Fachkongress ab 25,-


Wien

Trauergruppe für Eltern

"...ich sehe dich nicht älter werden..."

Trauergruppe für Mütter und Väter, die einen erwachsenen Sohn/eine erwachsene Tochter durch Tod verloren haben

Treffen jeden 2. Montag im Monat

jeweils 19 bis 21 Uhr, Stephansplatz 6, 1010 Wien

ein freiwilliger Unkostenbeitrag von € 6,- wird erbeten

Alle Infos: Caritas - Kontaktstelle Trauer


Tirol

Trauer für verwaiste Eltern (Osttirol)

jeden 4. Donnerstag/Monat,19.30 Uhr, Eltern-Kind- Zentrum Lienz


Tirol

Tirol: „Trau dich zu trauern, Mann!“ - Wochenende für Männer im November

Infos: http://www.dioezese-innsbruck.at/index.php?id=7&detail=50008456&portal=60


mehr Termine