Urlaubsvorsorge: Todesfall im Ausland

Todesfall im AuslandVor Beginn der Sommer-Urlaubssaison ein Thema, an das wir alle sehr ungern denken: Was tun, wenn ein Familienmitglied im Urlaub verstirbt und der Todesfall im Ausland eintritt?

Wenn ein österreichischer Staatsbürger im Ausland verstirbt, entspricht es den internationalen Gepflogenheiten, dass die Behörden des jeweiligen Landes den Todesfall an die österreichische Vertretungsbehörde – die österreichische Botschaft bzw. das Konsulat -  melden, welche die Verständigung der nächststehenden Angehörigen in die Wege leitet.

Die Überführung des Verstorbenen muss von einem Bestattungsunternehmen vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen in Österreich durchgeführt werden. Falls ein Versicherungsschutz gegeben ist, übernimmt üblicherweise der Reiseveranstalter oder das Versicherungsunternehmen die Koordination der Überführung und Deckung der Überführungskosten. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen, können auf Wunsch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und die örtlich zuständige österreichische Vetretungsbehörde bei der Koordination behilflich sein.

Eine Leichenüberführung aus dem Ausland ist mit hohen Kosten verbunden und ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass diese Kosten auch gedeckt sind. Eine vor Reiseantritt abzuschließende Reiseversicherung beinhaltet meist auch die Deckung von Überführungskosten im Todesfall. Bitte informieren Sie sich bei den Versicherungsanbietern. Ist kein Versicherungsschutz gegeben, müssen die Angehörigen für die Überführungskosten selbst aufkommen. Mit weniger Kosten verbunden ist die Überführung der Urne als die Überführung des Leichnams, eine Urne wird in der Regel via Paketdienst überstellt. Eine Entscheidung, ob Leichnam oder Asche aus dem Ausland überführt werden, sollte allerdings nicht nur nach dem Kostenfaktor entschieden werden. Für viele Hinterbliebene ist es psychologisch wichtig, sich vom Körper des Verstorbenen zu verabschieden.

Die Überführungskosten können später unter Umständen im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht werden.

Sollte sich niemand bereit erklären, die Kosten der Überführung zu übernehmen, oder keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, wird der Verstorbene normalerweise vor Ort, also im Ausland bei einem „einfachen Begräbnis“ oder  „Armenbegräbnis“ beigesetzt.

Weitere Schritte, etwa die Ausstellung der Sterbeurkunde oder gegebenenfalls die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Feststellung der Todesursache, werden von den dafür zuständigen Behörden des jeweiligen Staates veranlasst. Angehörige müssen auch nicht – wie bei einem Todesfall in Österreich – eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt machen, es muss lediglich die Bestattung in Österreich organisiert werden.

Bestattungsart und -ort werden vom Auftraggeber entschieden, der auch für die Bezahlung der Bestattungskosten zuständig ist. Der Auftraggeber richtet sich in der Regel nach dem Willen des Verstorbenen. Liegt keine entsprechende Willenserklärung vor, können die nächsten Angehörigen bzw. der Auftraggeber darüber entscheiden. Allerdings ist in manchen Ländern aus religiösen Gründen die Einäscherung mit anschließender Urnenüberführung nicht möglich. Aus manchen Ländern kann wiederum keine Sargüberführung vorgenommen werden.

Bestattung im Ausland

Bei einem Todesfall in Österreich ist eine Bestattung grundsätzlich auch im Ausland möglich, beispielsweise wenn es der Wunsch des Verstorbenen ist. Zunächst ist eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt des Sterbeortes erforderlich. Die Überführung muss von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Zur Überführung des Verstorbenen ins Ausland ist ein mehrsprachiger „Leichenpass“ genannt - notwendig, der bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen ist. Der Antrag kann entweder persönlich gestellt werden oder das Bestattungsunternehmen kann damit beauftragt werden. Der Antrag wird mit dem Totenschein der Bezirksverwaltungsbehörde vorgelegt und ein Formular ausgefüllt, welches vom Amtsarzt unterfertigt wird. Eine Überführung ins Ausland kann unter Umständen mit erheblichen Kosten verbunden sein. Ihr Bestattungsunternehmen berät in diesem Falle gerne.
Quelle: http://www.help.gv.at


Termine Österreich

Wien

Meditative Tänze der Trauer und des Trostes

Trauertänze sind eine Ausdrucksmöglichkeit bei Veränderungen, Trauer oder Verlust. Die fließenden Bewegungen dieser einfachen Kreistänze können in schwierigen Lebenssituationen zur Lösung und Heilung beitragen..

Termine 2012: 19. April., 24. Mai., 28. Juni.

jeweils 19.30 - 20:30 Uhr Stephansplatz 6, Stiege 1/6. Stock, 1010 Wien

– keine tänzerischen Erfahrungen erforderlich –

Um einen freiwilligen Unkostenbeitrag von € 6,--/Abend wird gebeten!

Alle Infos: Caritas Wien - Kontaktstelle Trauer


Allgemein

Feriencamps für Kinder in stürmischen Zeiten

RAINBOWS Feriencamp für trauernde Kinder im Sommer 2012:

Die Kosten von 310€ beinhalten Unterkunft mit Vollpension und „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“.

Anmeldungen und weitere Informationen:

RAINBOWS-Österreich, Theodor-Körner Straße 182, 8010 Graz, Tel: 0316/688670, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. , www.rainbows.at


Niederösterreich

7. Trauerwandertag

von Altruppersdorf nach Poysdorf

Samstag 14. April. 2012, 15 Uhr, Treffpunkt: Lourdesgrotte in Altruppersdorf

Weitere Infos und Anmeldung zu diesem kostenlosen Angebot: Trauerwandertag Detailinfos (PDF)


Niederösterreich

Wandertage für trauernde Menschen

Termine 2012:

Samstag 25. Feb. Lobau
Samstag 24. März Stockerauer Au
Samstag 28. April Kreuttal
Samstag 2. Juli Lainzer Tiergarten

Treffpunkte, Uhrzeiten und weitere Infos: Trauerwandertage Detailinfos (PDF)

http://www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/pfarr-caritas/kontaktstelle-trauer


Wien

Gesprächsgruppe für junge erwachsene Menschen

"...die Zeit heilt nicht alle Wunden..."

Gesprächsgruppe für junge erwachsene Menschen, die den Vater, die Mutter, eine wichtige Bezugsperson in ihrem Leben durch Tod verloren haben

Termine im 1. Halbjahr 2012: 29. Feb. 2012, 28. Mrz. 2012, 25. Apr. 2012, 30. Mai 2012

jeweils 1830 bis 2030 Uhr, Blutgasse 1, 1010 Wien

ein freiwilliger Unkostenbeitrag von € 5,- wird erbeten

Alle Infos: Caritas Wien - Kontaktstelle Trauer


Niederösterreich

Raum und Zeit für meine Trauer

In der Trauer lebt die Liebe weiter...

Offene Trauergruppe für das Weinviertel

Termine 2012: 12. Jän., 2. Feb., 8. Mrz., 12. Apr., 10. Mai, 14. Jun. 2012

jeweils Donnerstag 19.30 - 21:00 Uhr Bildungshaus Schloss Großrußbach, 2114 Großrußbach, Schlossbergstrasse 8

Freiwilliger Unkostenbeitrag von EUR 10,- pro Abend erbeten.

Alle Infos: Caritas Wien - Kontaktstelle Trauer


Niederösterreich

Begleitende Selbsthilfegruppe für Angehörige nach einem Suizid

Die Trauer der Hinterbliebenen.

Termine 2012: 16. Feb., 15. Mrz., 12. Apr., 10. Mai, 28. Juni, 27 Sep.

jeweils 19.30 - 21:00 Uhr Bildungshaus Schloss Großrußbach, 2114 Großrußbach, Schlossbergstrasse 8

Teilnahmebeitrag EUR 5,- bis EUR 7,- pro Abend in Selbsteinschätzung (Ermäßigung auf Anfrage möglich)

Alle Infos: Caritas Wien - Kontaktstelle Trauer


Tirol

Trauer für verwaiste Eltern (Osttirol)

jeden 4. Donnerstag/Monat,19.30 Uhr, Eltern-Kind- Zentrum Lienz


Tirol

Tirol: „Trau dich zu trauern, Mann!“ - Wochenende für Männer im November

Infos: http://www.dioezese-innsbruck.at/index.php?id=7&detail=50008456&portal=60


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