Vor Beginn der Sommer-Urlaubssaison ein Thema, an das wir alle sehr ungern denken: Was tun, wenn ein Familienmitglied im Urlaub verstirbt und der Todesfall im Ausland eintritt?
Wenn ein österreichischer Staatsbürger im Ausland verstirbt, entspricht es den internationalen Gepflogenheiten, dass die Behörden des jeweiligen Landes den Todesfall an die österreichische Vertretungsbehörde – die österreichische Botschaft bzw. das Konsulat - melden, welche die Verständigung der nächststehenden Angehörigen in die Wege leitet.
Die Überführung des Verstorbenen muss von einem Bestattungsunternehmen vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen in Österreich durchgeführt werden. Falls ein Versicherungsschutz gegeben ist, übernimmt üblicherweise der Reiseveranstalter oder das Versicherungsunternehmen die Koordination der Überführung und Deckung der Überführungskosten. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen, können auf Wunsch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und die örtlich zuständige österreichische Vetretungsbehörde bei der Koordination behilflich sein.
Eine Leichenüberführung aus dem Ausland ist mit hohen Kosten verbunden und ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass diese Kosten auch gedeckt sind. Eine vor Reiseantritt abzuschließende Reiseversicherung beinhaltet meist auch die Deckung von Überführungskosten im Todesfall. Bitte informieren Sie sich bei den Versicherungsanbietern. Ist kein Versicherungsschutz gegeben, müssen die Angehörigen für die Überführungskosten selbst aufkommen. Mit weniger Kosten verbunden ist die Überführung der Urne als die Überführung des Leichnams, eine Urne wird in der Regel via Paketdienst überstellt. Eine Entscheidung, ob Leichnam oder Asche aus dem Ausland überführt werden, sollte allerdings nicht nur nach dem Kostenfaktor entschieden werden. Für viele Hinterbliebene ist es psychologisch wichtig, sich vom Körper des Verstorbenen zu verabschieden.
Die Überführungskosten können später unter Umständen im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht werden.
Sollte sich niemand bereit erklären, die Kosten der Überführung zu übernehmen, oder keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, wird der Verstorbene normalerweise vor Ort, also im Ausland bei einem „einfachen Begräbnis“ oder „Armenbegräbnis“ beigesetzt.
Weitere Schritte, etwa die Ausstellung der Sterbeurkunde oder gegebenenfalls die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Feststellung der Todesursache, werden von den dafür zuständigen Behörden des jeweiligen Staates veranlasst. Angehörige müssen auch nicht – wie bei einem Todesfall in Österreich – eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt machen, es muss lediglich die Bestattung in Österreich organisiert werden.
Bestattungsart und -ort werden vom Auftraggeber entschieden, der auch für die Bezahlung der Bestattungskosten zuständig ist. Der Auftraggeber richtet sich in der Regel nach dem Willen des Verstorbenen. Liegt keine entsprechende Willenserklärung vor, können die nächsten Angehörigen bzw. der Auftraggeber darüber entscheiden. Allerdings ist in manchen Ländern aus religiösen Gründen die Einäscherung mit anschließender Urnenüberführung nicht möglich. Aus manchen Ländern kann wiederum keine Sargüberführung vorgenommen werden.
Bestattung im Ausland
Bei einem Todesfall in Österreich ist eine Bestattung grundsätzlich auch im Ausland möglich, beispielsweise wenn es der Wunsch des Verstorbenen ist. Zunächst ist eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt des Sterbeortes erforderlich. Die Überführung muss von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Zur Überführung des Verstorbenen ins Ausland ist ein mehrsprachiger „Leichenpass“ genannt - notwendig, der bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen ist. Der Antrag kann entweder persönlich gestellt werden oder das Bestattungsunternehmen kann damit beauftragt werden. Der Antrag wird mit dem Totenschein der Bezirksverwaltungsbehörde vorgelegt und ein Formular ausgefüllt, welches vom Amtsarzt unterfertigt wird. Eine Überführung ins Ausland kann unter Umständen mit erheblichen Kosten verbunden sein. Ihr Bestattungsunternehmen berät in diesem Falle gerne.
Quelle: http://www.help.gv.at




