Urlaubsvorsorge: Rueckfuehrung von Verstorbenen

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Kein schönes Thema zur Beginn der Urlaubssaison, aber ein wichtiges: Verstirbt ein Mensch im Urlaub, müssen die Angehörigen einen Bestatter kontaktieren. Das kann der Bestatter am Urlaubsort oder der Bestatter ihres Vertrauens im Heimatland sein. Es macht allerdings Sinn den heimischen Bestatter in jedem Fall zu informieren und miteinzubeziehen: Er kennt sich mit den Vorschriften bezüglich der Überführung aus dem Ausland oder aus anderen Bundesländern bestens aus und tritt auch mit den Behörden, Botschaften und Konsulaten bzw. mit dem involvierten Bestattungsinstitut des Urlaubsortes in Kontakt. Außerdem weiß er, welche Papiere zur Vorlage für die einzelnen Behörden nötig sind und veranlasst die Erstellung der nötigen Dokumente für die Überführung sowie die Überführung selbst.


Überführung eines Leichnams

Soll ein im Ausland Verstorbener in seine Heimat rückgeführt werden oder ist eine Überführung ins Ausland aus anderen Gründen nötig, richten sich die Ausführungsbestimmungen stets nach dem Gesetz des Landes, in dem der Mensch verstorben ist. Die Einfuhrbestimmungen richten sich nach den Vorschriften des Ziel-Landes.

Im "Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung" von 1937 - auch "Berliner Abkommen" genannt - und im "Europäischen Übereinkommen über die Leichenbeförderung" aus dem Jahr 1973 - kurz "Straßburger Abkommen", haben die unterzeichnenden Staaten einheitliche Maßnahmen bezüglich der internationalen Beförderung von Verstorbenen festgelegt.

Das "Berliner Abkommen" bildet die Grundlage für die Überführung von Verstorbenen mit der Eisenbahn, dem Kraftwagen, auf dem Luft- und auf dem Seeweg. Die Bestimmungen des "Straßburger Abkommens" stellen das Höchstmaß der Anforderungen dar, die von einer Vertragspartei verlangt werden können.

In den beiden Abkommen ist festgelegt, dass für die internationale Beförderung eines Leichnams ein so genannter "Leichenpass" Vorschrift ist. Der Leichenpass ist die internationale Sterbeurkunde des Verstorbenen und wird von der zuständigen Behörde des Sterbeortes ausgestellt – je nach Abkommen in zwei oder drei Sprachen.  Der Zoll prüft anhand der im Leichenpass enthaltenen Daten die Identität des Verstorbenen.

Nach den beiden Abkommen muss der Sarg undurchlässig und mit saugfähigem Material ausgestattet sein. In den Holzsarg, der eine Stärke von mindestens 2 cm haben muss, kommt ein weiterer Sarg aus Zink, auch "Zinkeinsatz" genannt, der sorgfältig verlöteten werden muss. Für den Flugtransport muss der Sarg eventuell zusätzlich mit einer Druckausgleichvorrichtung versehen werden, um den Innen- und den Außendruck auszugleichen. Ist der Leichnam infektiös, ist er in ein Leichentuch einzuwickeln, das mit einer antiseptischen Lösung getränkt ist. Bei der Beförderung in Flugzeugen oder Zügen darf nicht ersichtlich sein, dass es sich um eine Leichen-Sendung handelt, das heißt, der Sarg darf nicht als solcher erkennbar sein bzw. die Verpackung des Sarges muss neutral sein. Der Sarg wird entweder mit einer Plane umwickelt oder es wird eine spezielle „Flugkiste“ verwendet, welche innen mit Zink ausgekleidet ist und verlötet wird. Der Leichnam wird dann vom beauftragten Bestatter des Ziel-Ortes übernommen und in einen Sarg ohne Zinkeinsatz umgebettet.

Das Berliner Abkommen haben folgende Staaten unterzeichnet: Ägypten, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Mexiko, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweiz, Tschechische Republik, Slowakei, Türkei und Zaire.

Das Straßburger Abkommen gilt für folgende Länder: Belgien, Griechenland, Island, Luxemburg, Niederlande , Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Türkei, Zypern, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowakei, Slowenien und Spanien.

Erleichterungen für Überführungen gibt es im grenznahen Raum bzw. wenn es besondere Abkommen zwischen zwei Staaten gibt, die sich gegenseitig Erleichterungen gewähren. So kann beispielsweise im grenznahen Raum teilweise auf den Zinkeinsatz verzichtet werden.

Staaten, welche keines der beiden Abkommen unterzeichnet haben, haben ihre eigenen Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen. Zum Beispiel ist für die Einfuhr in manche Staaten eine Einbalsamierung nötig. Verstorbene jüdischen Glaubens dürfen nur auf Trockeneis transportiert werden. Das heißt, dass bei jedem Überführungsfall die Anforderungen der beiden Abgangs- und Bestimmungsstaaten bzw. der jeweiligen Religion geprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Überführungen per Flugzeug unterliegen außerdem den Vorschriften der „International Air Transport Association“, kurz IATA.  Die IATA-Vorschriften gelten für den Transport des Leichnams als Frachtgut der Fluggesellschaft unabhängig von den Vorschriften und Abkommen den einzelnen Staaten.


Rückführung von Urnen

Eine Leichenüberführung aus dem Ausland ist also mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand und dementsprechend auch mit hohen Kosten verbunden. Viel kostengünstiger ist natürlich die Überführung der Asche, da die Urne in der Regel via Paketdienst überstellt wird. Ob der Körper oder die Asche eines Verstorbenen aus dem Ausland überführt werden, sollte allerdings nicht nur nach dem Kostenfaktor entschieden werden, denn für viele Angehörige ist es wichtig, sich vom Körper des Verstorbenen zu verabschieden und sich so auch zu vergewissern, dass es wirklich ihr Angehöriger ist, der verstorben ist und keine Verwechslung vorliegt. Der Tod kann leichter realisiert und der Trauerprozess in Gang gesetzt werden. Hinterbliebene können sich so auch vergewissern, dass es wirklich ihr Verstorbener ist und keine Verwechslung vorliegt. Trauernde, welche nur die Asche zurückbekommen, leiden häufig unter quälenden Verwechslungsphantasien.

Eine vor Reiseantritt abgeschlossene Reiseversicherung, welche auch die Deckung von Überführungskosten im Todesfall übernimmt, macht also Sinn, auch wenn man nicht gerne daran denkt. Wenn kein Versicherungsschutz gegeben ist, müssen die Angehörigen für die Überführungskosten selbst aufkommen.

Verwandte Themen:

http://www.aspetos.at/news/index.php/ausland/622-urlaubsvorsorge-todesfall-im-ausland

Quelle:

http://www.bestattung-zeitschrift.de/


Termine Österreich

Wien

Meditative Tänze der Trauer und des Trostes

Trauertänze sind eine Ausdrucksmöglichkeit bei Veränderungen, Trauer oder Verlust. Die fließenden Bewegungen dieser einfachen Kreistänze können in schwierigen Lebenssituationen zur Lösung und Heilung beitragen..

Termine 2012: 19. April., 24. Mai., 28. Juni.

jeweils 19.30 - 20:30 Uhr Stephansplatz 6, Stiege 1/6. Stock, 1010 Wien

– keine tänzerischen Erfahrungen erforderlich –

Um einen freiwilligen Unkostenbeitrag von € 6,--/Abend wird gebeten!

Alle Infos: Caritas Wien - Kontaktstelle Trauer


Allgemein

Feriencamps für Kinder in stürmischen Zeiten

RAINBOWS Feriencamp für trauernde Kinder im Sommer 2012:

Die Kosten von 310€ beinhalten Unterkunft mit Vollpension und „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“.

Anmeldungen und weitere Informationen:

RAINBOWS-Österreich, Theodor-Körner Straße 182, 8010 Graz, Tel: 0316/688670, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. , www.rainbows.at


Niederösterreich

7. Trauerwandertag

von Altruppersdorf nach Poysdorf

Samstag 14. April. 2012, 15 Uhr, Treffpunkt: Lourdesgrotte in Altruppersdorf

Weitere Infos und Anmeldung zu diesem kostenlosen Angebot: Trauerwandertag Detailinfos (PDF)


Niederösterreich

Wandertage für trauernde Menschen

Termine 2012:

Samstag 25. Feb. Lobau
Samstag 24. März Stockerauer Au
Samstag 28. April Kreuttal
Samstag 2. Juli Lainzer Tiergarten

Treffpunkte, Uhrzeiten und weitere Infos: Trauerwandertage Detailinfos (PDF)

http://www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/pfarr-caritas/kontaktstelle-trauer


Wien

Gesprächsgruppe für junge erwachsene Menschen

"...die Zeit heilt nicht alle Wunden..."

Gesprächsgruppe für junge erwachsene Menschen, die den Vater, die Mutter, eine wichtige Bezugsperson in ihrem Leben durch Tod verloren haben

Termine im 1. Halbjahr 2012: 29. Feb. 2012, 28. Mrz. 2012, 25. Apr. 2012, 30. Mai 2012

jeweils 1830 bis 2030 Uhr, Blutgasse 1, 1010 Wien

ein freiwilliger Unkostenbeitrag von € 5,- wird erbeten

Alle Infos: Caritas Wien - Kontaktstelle Trauer


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Raum und Zeit für meine Trauer

In der Trauer lebt die Liebe weiter...

Offene Trauergruppe für das Weinviertel

Termine 2012: 12. Jän., 2. Feb., 8. Mrz., 12. Apr., 10. Mai, 14. Jun. 2012

jeweils Donnerstag 19.30 - 21:00 Uhr Bildungshaus Schloss Großrußbach, 2114 Großrußbach, Schlossbergstrasse 8

Freiwilliger Unkostenbeitrag von EUR 10,- pro Abend erbeten.

Alle Infos: Caritas Wien - Kontaktstelle Trauer


Niederösterreich

Begleitende Selbsthilfegruppe für Angehörige nach einem Suizid

Die Trauer der Hinterbliebenen.

Termine 2012: 16. Feb., 15. Mrz., 12. Apr., 10. Mai, 28. Juni, 27 Sep.

jeweils 19.30 - 21:00 Uhr Bildungshaus Schloss Großrußbach, 2114 Großrußbach, Schlossbergstrasse 8

Teilnahmebeitrag EUR 5,- bis EUR 7,- pro Abend in Selbsteinschätzung (Ermäßigung auf Anfrage möglich)

Alle Infos: Caritas Wien - Kontaktstelle Trauer


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Trauer für verwaiste Eltern (Osttirol)

jeden 4. Donnerstag/Monat,19.30 Uhr, Eltern-Kind- Zentrum Lienz


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Tirol: „Trau dich zu trauern, Mann!“ - Wochenende für Männer im November

Infos: http://www.dioezese-innsbruck.at/index.php?id=7&detail=50008456&portal=60


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