„Wenn ich mal sterbe und dann auch mein Hund stirbt, gibt es da die Möglichkeit, dass wir zusammen in einem Grab bestattet werden?», fragte mich neulich nach einem Vortrag eine ältere Dame.
Haustiere werden als Teil der Familie gesehen und auch so behandelt, vor allem aber für alleinstehende Menschen sind Tiere wichtige „Bezugspersonen“. Kein Wunder, wenn der Wunsch entsteht, dass der treue Begleiter auch als „ewiger Begleiter“ mit ins Grab oder in die Urnennische soll.
Derzeit ist dies in Österreich und Deutschland offiziell nicht möglich, da die Bestattungsgesetze der Länder und auch die Friedhofsverordnungen keine Gemeinschaftsgräber für Tier und Mensch vorsehen.
Friedrich der Große wurde seinem letzten Wunsch gemäß gemeinsam mit seinen Windhunden beigesetzt. Allerdings liegt der auch nicht auf einem Friedhof, sondern auf einer Terrassenstufe seines Schlosses Sanssouci in Potsdam begraben.
Tiere werden aber illegal auf Humanfriedhöfen beigesetzt: Wenn jemand privat auf einen Friedhof geht und dort die Asche des Tieres verstreut oder vergräbt, wird das niemand bemerken. Unterstützt der Bestatter den Wunsch einer gemeinsamen Beisetzung, wird er – wenn auch illegal - einen Weg finden, dies zu ermöglichen. Tierfriedhof-Besitzer Ralf Hendrichs ist überzeugt: "Wenn man auf den Humanfriedhöfen mal die Gräber öffnen würde, wäre man erstaunt, was man dort alles an Tieren finden könnte."
Weil die Nachfrage nach einem Gemeinschaftsfriedhof groß ist, möchte Hendrichs in seinem Friedhof „Tierhimmel“ in Berlin-Teltow ganz offiziell Gemeinschaftsgräber für Tiere und Tierbesitzer anbieten. In einem an den Tierfriedhof angrenzenden Waldstück soll die menschliche Asche mit dem Tierkörper begraben werden. Hendrichs hofft in etwa zwei Jahren als erster Friedhof in Deutschland eine Genehmigung für die gemeinsame Bestattung von Tieren und Menschen zu erhalten.
Tierbestattung in Österreich
Die "Entsorgung" über die Tierkörperverwertung, wo Tiere zerkleinert, gekocht und zu Tiermehl verarbeitet werden, kommt für viele Tierfreunde nicht in Frage und der nächste Tierfriedhof ist meist auch nicht so nahe, dass man seinen treuen Begleiter dort oft besuchen könnte. Das Naheliegendste für viele Tierbeseitzer ist es, ihr Tier im Garten oder an einem schönen Platz in der Natur zu begraben. Aber Vorsicht: Im Garten beisetzen ist ausnahmsweise und nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt und eine Beerdigung in freier Natur ist generell verboten!
In Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Niederösterreich, Tirol, im Burgenland und in der Steiermark ist das Begraben eines Tierkörpers auf dem eigenen Grundstück nur mit einer behördlichen Genehmigung und mit bestimmten Einschränkungen erlaubt.
In Wien und Oberösterreich darf ein Tierkörper überhaupt nicht auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Besitzer werden von der Abfuhrpflicht nur dann entbunden, wenn das tote Tier in einem Tierfriedhof begraben wird.
Eine würdevolle Bestattung auf eigenem Grund und Boden oder in der freien Natur ist allerdings möglich, wenn das Haustier feuerbestattet wird: „70% unserer Kunden entscheiden sich für die Einzeleinäscherung ihres Haustieres“, berichtet Daniela Edlmayr von "Anubis Tierbestattungen Österreich": "Da es keine Vorschriften für die Beisetzung von Tierasche gibt, nehmen unsere Kunden die Asche ihres Lieblings meist mit nach Hause: Dort wird die Asche in der Wohnung augbewahrt, im Garten begraben oder auf dem Lieblingsplatz des Tieres verstreut", erklärt Edlmayr.
Interessant: Was also mit menschlicher Asche in Österreich verboten ist (Verstreuen) oder nur mit Genehmigung der Behörde erlaubt wird (Aufbewahrung zu Hause oder Beisetzung auf einem privaten Grundstück), gilt nicht für Tierasche!
Quellen:
http://salzburg.anubis-tierbestattungen.at
http://1atiershop.at/Was-tun-wenn-ein-Tier-gestorben-ist-




