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Geschrieben von: Jörn Brien
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Die Tageszeitung „Österreich“ und das zugehörige Webportal oe24.at sind wegen der Berichterstattung über den Suizid eines jungen Mannes im Dezember 2011 in die Kritik geraten. In den beanstandeten beiden Artikeln ortete der Presserat „schwerwiegende Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, insbesondere gegen dessen Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Schutz der Intimsphäre)“ und mahnt nun Zurückhaltung an.
Unverpixelte Fotos, Wiedergabe der Abschieds-SMS
„Österreich“ hatte den vom Senat 2 des Presserats begutachteten Artikeln Fotos beigefügt, die den Verstorbenen unverpixelt zeigen. Zudem wurden Details aus seinem Privatleben veröffentlicht und seine Abschieds-SMS wortwörtlich wiedergegeben – für den Presserat eine „postmortale Verletzung der Intimsphäre“. Schließlich habe der Verstorbene keine öffentliche Funktion ausgeübt und auch sonst nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit gestanden.
In der so kurz nach dem Suizid erfolgten Beschreibung des Leichnams des Verstorbenen seitens der Journalisten sieht der Presserat in einer entsprechenden Aussendung sogar eine „Verletzung der Menschenwürde“. Nicht zuletzt seien auch die Persönlichkeitsrechte der Angehörigen verletzt worden. Die veröffentlichten privaten Details hätten das Pietätsgefühl verletzt und ihre Trauerarbeit erschwert. Dazu der Presserat: „Verantwortungsvoller Journalismus muss auch die Folgen der Berichte für die Angehörigen berücksichtigen.“
Darüber hinaus seien in den Kommentaren zum Artikel auf der Website oe24.at teils verletzende Leser-Postings veröffentlicht und weitere private Details preisgegeben worden. Deshalb dürften Medien ihren Lesern bei einer so sensiblen Angelegenheit auch kein solches Forum bieten.
„Große Zurückhaltung geboten“
Dem Presserat zufolge soll das Thema Suizid zwar in den Medien nicht tabuisiert werden, allerdings sei bei der Berichterstattung „große Zurückhaltung geboten“. Die Ethikwächter wiesen zudem darauf hin, dass Medienberichte über Suizide auch zu Nachahmungstaten animieren könnten. Journalisten sollten die Bekanntgabe von Details zur betroffenen Person und zur Suizidmethode deshalb unterlassen. Diese wissenschaftlich erforschten Grundsätze seien in den kritisierten Artikeln nicht beherzigt worden.
Der Presserat mahnt in seiner Stellungnahme alle Medien zur Maßhaltung auf. Schließlich gehe es – vor allem bei potenziellen Nachahmungstaten von gefährdeten Personen – im wahrsten Sinne des Wortes um „eine Frage von Leben und Tod“. Die über Jahrzehnte vorherrschende freiwillige Zurückhaltung der österreichischen Medien werde bei der Suizidberichterstattung nicht mehr eingehalten. Kommentar (Jörg Bauer)
"Leider ist es in der Presselandschaft mittlerweile Fakt, dass eine unabhängige Presse nicht mehr existiert. Finanzielle Interessen stehen bei der Berichterstattung im Vordergrund, was den Zugang zu sachlichen und echten Informationen erschwert. Auflagezahlen sind für die Medien von heute der einzige Gradmesser über Erfolg oder Misserfolg eines Mediums. Da darf man sich dann auch über Auswüchse wie "Österreich" oder andere Gassenblätter nicht wundern. Und wer dann noch erwartet, dass bei der Berichterstattung Ethik eine Rolle zu spielen hat, erwartet wohl einfach zu viel. Unser Beispiel zeigt, dass der Begriff Ethik in manchen Fällen vollkommen außer Kraft gesetzt wird und über Menschen und Schicksale einfach drübergefahren wird. Denn gerade den vielen freiwilligen Mitarbeitern von ASPETOS sind Schicksalsschläge wie dieser und deren Hintergründe wohl bekannt. Und wenn sich dann bunte Blätter in maßloser Gier nach mehr Auflage und mehr Umsatz über alle Grundregeln hinwegsetzen und das Leid anderer schamlos nutzen, dreht sich mir der Magen um. Was mich dann aber wieder zur Ruhe kommen lässt, ist die Gewissheit, dass VerbraucherInnen (LeserInnen) die eigentliche Macht haben, die Dinge zu ändern. Es liegt in unserer Hand gegen solche Umtriebe anzugehen und unser Kaufverhalten danach auszurichten. Denn wer in einer Gesellschaft leben möchte, der Begriffe wie Mitleid, Mitgefühl und Nächstenliebe nicht fremd sind, kann dies allein durch das eigene Handeln erwirken." Weiterführende Links:
Suizidberichterstattung: Presserat mahnt Zurückhaltung ein http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120515_OTS0151/suizidberichterstattung-presserat-mahnt-zurueckhaltung-ein
Grundsätze für die publizistische Arbeit (Ehrenkodex für die österreichische Presse) – PDF-File http://www.presserat.at/rte/upload/pdfs/grundsaetze_fuer_die_publizistische_arbeit.pdf
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Geschrieben von: Jörn Brien
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Wer schon einmal für die Organisation eines Begräbnisses oder einer Trauerfeier für einen geliebten Verwandten verantwortlich war, der weiß, wie unschätzbar wichtig es ist, das persönliche Telefonbüchlein mit den Kontakten zu finden. Meist ist es nur auf diesem Weg möglich, Freunde und Bekannte des Verstorbenen ausfindig zu machen, zu informieren und einladen zu können. Schwieriger wird das schon, wenn man versucht, an die Telefonnummern auf dem Handy zu kommen – oft findet sich in den persönlichen Unterlagen aber noch das entsprechende Passwort.
Passwort unbekannt
Aber was, wenn – wie heutzutage zunehmend üblich – viele Freunde und Bekannte im E-Mail-Konto des Verstorbenen verwaltet wurden. Meist ist in diesem Fall das Passwort keinem Verwandten bekannt. Dabei bleiben nicht nur die Adressen von zu benachrichtigenden Menschen verborgen, sondern auch die Zugangsdaten für Online-Shops oder soziale Netzwerke. Im Normalfall hat der rechtmäßige Erbe in diesem Fall die Möglichkeit, den entsprechenden Provider, bei dem das E-Mail-Konto registriert ist, anzuschreiben und die Herausgabe des Passwortes anzufordern.
Das ist aber gar nicht so einfach, wie man denken könnte. Schließlich sitzt der Provider bei diesem komplizierten Thema in der Zwickmühle zwischen der Aushändigung des Passwortes an den rechtmäßigen Erben und der Wahrung des Briefgeheimnisses. Das Problem: Bei E-Mails besteht noch enormer rechtlicher Nachholbedarf. Der Provider kann sich bei einer Herausgabe der sensiblen Daten, die ja auch die Absender der E-Mails betreffen, womöglich sogar strafbar machen.
E-Mails löschen
Dementsprechend ist es kein Wunder, dass E-Mail-Provider wie Google oder Yahoo bzw. die Betreiber sozialer Netzwerke relativ kompromisslos reagieren. Während Google das Problem mit Aussitzen angeht – die Erben müssen eine auf Englisch verfasste Sterbeurkunde einreichen und lange auf Antwort warten, fällt diese negativ aus, bleiben die E-Mails unzugänglich – löscht Yahoo nach der Bekanntgabe des Todes einfach gleich alle E-Mails. Facebook wiederum teilt zwar aus Datenschutzgründen keine Anmeldeinformationen mit, versetzt das Facebook-Profil nach Erhalt der Sterbeurkunde immerhin in einen „Gedenkzustand“. Das heißt: Nur Facebook-Freunde können das Profil des Verstorbenen noch sehen.
Der Tipp von Experten: Jeder Einzelne sollte diesem Chaos vorbeugen und seine Passwörter aufschreiben bzw. an sicherer Stelle, aber nach dem Tod auffindbar, hinterlegen. Nur so ist sichergestellt, dass die Erben nach dem Ableben auf eventuell wichtige E-Mails oder Kontakte zugreifen können.
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Geschrieben von: OTS/APA
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Geschrieben von: Dr. Christine Pernlochner-Kügler
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Geschrieben von: OTS/APA
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