Die Tageszeitung „Österreich“ und das zugehörige Webportal oe24.at sind wegen der Berichterstattung über den Suizid eines jungen Mannes im Dezember 2011 in die Kritik geraten. In den beanstandeten beiden Artikeln ortete der Presserat „schwerwiegende Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, insbesondere gegen dessen Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Schutz der Intimsphäre)“ und mahnt nun Zurückhaltung an.
Unverpixelte Fotos, Wiedergabe der Abschieds-SMS
„Österreich“ hatte den vom Senat 2 des Presserats begutachteten Artikeln Fotos beigefügt, die den Verstorbenen unverpixelt zeigen. Zudem wurden Details aus seinem Privatleben veröffentlicht und seine Abschieds-SMS wortwörtlich wiedergegeben – für den Presserat eine „postmortale Verletzung der Intimsphäre“. Schließlich habe der Verstorbene keine öffentliche Funktion ausgeübt und auch sonst nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit gestanden.
In der so kurz nach dem Suizid erfolgten Beschreibung des Leichnams des Verstorbenen seitens der Journalisten sieht der Presserat in einer entsprechenden Aussendung sogar eine „Verletzung der Menschenwürde“. Nicht zuletzt seien auch die Persönlichkeitsrechte der Angehörigen verletzt worden. Die veröffentlichten privaten Details hätten das Pietätsgefühl verletzt und ihre Trauerarbeit erschwert. Dazu der Presserat: „Verantwortungsvoller Journalismus muss auch die Folgen der Berichte für die Angehörigen berücksichtigen.“
Darüber hinaus seien in den Kommentaren zum Artikel auf der Website oe24.at teils verletzende Leser-Postings veröffentlicht und weitere private Details preisgegeben worden. Deshalb dürften Medien ihren Lesern bei einer so sensiblen Angelegenheit auch kein solches Forum bieten.
„Große Zurückhaltung geboten“
Dem Presserat zufolge soll das Thema Suizid zwar in den Medien nicht tabuisiert werden, allerdings sei bei der Berichterstattung „große Zurückhaltung geboten“. Die Ethikwächter wiesen zudem darauf hin, dass Medienberichte über Suizide auch zu Nachahmungstaten animieren könnten. Journalisten sollten die Bekanntgabe von Details zur betroffenen Person und zur Suizidmethode deshalb unterlassen. Diese wissenschaftlich erforschten Grundsätze seien in den kritisierten Artikeln nicht beherzigt worden.
Der Presserat mahnt in seiner Stellungnahme alle Medien zur Maßhaltung auf. Schließlich gehe es – vor allem bei potenziellen Nachahmungstaten von gefährdeten Personen – im wahrsten Sinne des Wortes um „eine Frage von Leben und Tod“. Die über Jahrzehnte vorherrschende freiwillige Zurückhaltung der österreichischen Medien werde bei der Suizidberichterstattung nicht mehr eingehalten.
Kommentar (Jörg Bauer)
"Leider ist es in der Presselandschaft mittlerweile Fakt, dass eine unabhängige Presse nicht mehr existiert. Finanzielle Interessen stehen bei der Berichterstattung im Vordergrund, was den Zugang zu sachlichen und echten Informationen erschwert. Auflagezahlen sind für die Medien von heute der einzige Gradmesser über Erfolg oder Misserfolg eines Mediums. Da darf man sich dann auch über Auswüchse wie "Österreich" oder andere Gassenblätter nicht wundern. Und wer dann noch erwartet, dass bei der Berichterstattung Ethik eine Rolle zu spielen hat, erwartet wohl einfach zu viel. Unser Beispiel zeigt, dass der Begriff Ethik in manchen Fällen vollkommen außer Kraft gesetzt wird und über Menschen und Schicksale einfach drübergefahren wird. Denn gerade den vielen freiwilligen Mitarbeitern von ASPETOS sind Schicksalsschläge wie dieser und deren Hintergründe wohl bekannt. Und wenn sich dann bunte Blätter in maßloser Gier nach mehr Auflage und mehr Umsatz über alle Grundregeln hinwegsetzen und das Leid anderer schamlos nutzen, dreht sich mir der Magen um. Was mich dann aber wieder zur Ruhe kommen lässt, ist die Gewissheit, dass VerbraucherInnen (LeserInnen) die eigentliche Macht haben, die Dinge zu ändern. Es liegt in unserer Hand gegen solche Umtriebe anzugehen und unser Kaufverhalten danach auszurichten. Denn wer in einer Gesellschaft leben möchte, der Begriffe wie Mitleid, Mitgefühl und Nächstenliebe nicht fremd sind, kann dies allein durch das eigene Handeln erwirken."
Weiterführende Links:
Suizidberichterstattung: Presserat mahnt Zurückhaltung ein
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120515_OTS0151/suizidberichterstattung-presserat-mahnt-zurueckhaltung-ein
Grundsätze für die publizistische Arbeit
(Ehrenkodex für die österreichische Presse) – PDF-File
http://www.presserat.at/rte/upload/pdfs/grundsaetze_fuer_die_publizistische_arbeit.pdf





