Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen gekündigt bzw. geändert werden. Hierunter fallen z.B.:
- Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
- Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
- Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungsverträgen
- Abmeldung oder Ummeldung des Gas- und Strombezuges
- Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
- Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
- Rücklegung oder Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen
Urkunden und Ausweise müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden. Das Kraftfahrgesetz sieht z. B. keine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein vor. Ist jedoch auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, muss der zur Vertretung des Nachlasses Berufene bzw. die Person, die vom Gericht zur Besorgung und Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde, die Behörde über den Tod des Zulassungsbesitzers informieren.







