Stirbt ein österreichischer Staatsbürger oder eine österreichische Staatsbürgerin im Ausland, melden in der Regel die Behörden des jeweiligen Landes den Todesfall an die österreichischen Behörden. Diese leiten dann die Verständigung des nächstgelegenen Verwandten in die Wege.
Nun ist es wichtig mit einem Bestattungsunternehmen in Österreich Kontakt aufzunehmen. Diese können dann eventuell ein Bestattungsunternehmen im jeweiligen Land kontaktieren und gemeinsam veranlassen diese dann die Überführung nach Österreich.
Falls Versicherungsschutz besteht, übernimmt der Versicherer die Koordination und auch die hohen Kosten. Wenn kein Versicherungsschutz besteht, steht das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und die Botschaft oder das Konsulat vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Die hohen Kosten müssen allerdings die Angehörigen bezahlen.
In jedem Fall muss die Deckung der Kosten im Vorfeld gesichert sein, da eine Überführung ansonsten auch verweigert werden kann.
Angehörige, die diese Kosten übernehmen, können diese im Verlassenschaftsverfahren geltend machen.
Werden die Kosten nicht übernommen, so erfolgt die Beisetzung im Ausland. Meist kommen dann je nach Nation Armenbegräbnisse zu tragen.
Will man also selbst auf Nummer Sicher gehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Bestattungsvorsorge Versicherung oder eine Reiseversicherung.
Auch eine Willenserklärung kann hilfreich sein. Wenn Sie zu Lebzeiten einen eindeutigen Willen bekundet haben, wo das Begräbnis zu erfolgen hat, so ist diesem Willen nachzukommen. Gegebenenfalls aus der Erbmasse.
Unterschiedlich ist die Art der Überführung. In manchen Ländern ist die Einäscherung und die Überführung in einer Urne nicht möglich, wärend in anderen die Überführung in einem Sarg nicht möglich ist.
Die Feststellung der Todesursache und die Anzeige des Todes erfolgt durch den jeweiligen Staat, wodurch die Anzeige bei einem österreichischen Standesamt entfällt.







