Grundsätzlich ist die Bestattung im Ausland möglich. Folgende Schritte sind notwendig:
- Es muss ein mehrsprachiger Leichenpass beantragt werden
- Die Totenbeschau muss erfolgt sein
- Der Todesfall muss durch ein Standesamt beurkundet sein
- Die Freigabe zur Bestattung muss vorliegen
- Ein Bestattungsunternehmen muss beauftragt werden
Da die Überführung von Leichen ins Ausland Ländersache ist, erhalten Sie alle Informationen für Ihr Bundesland bei den zuständigen Stellen oder einem Bestattungsunternehmen. Bei Überführungen ins Ausland ist die jeweilige Bundeshauptmannbschaft oder der jeweilige Magistrat zuständig.
Die Kosten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Einen reibungslosen Ablauf aller Behördenwege garantiert ein österreichisches Bestattungsunternehmen.







