Eltern von Kindern, die tot zur Welt kommen, brauchen viel Unterstützung, denn die erste Reaktion ist der Schock und das Nicht-Wahrhaben-Wollen, dass ihr Kind tot ist. Für viele Eltern ist es auch schwierig, in diesem Augenblick an einen Abschied vom Kind zu denken. Sehr behutsam muss die Hebamme also mit einer Situation umgehen, die zugleich Begrüßung und Abschied bedeutet. Eltern können besser Abschiednehmen, wenn man ihnen die Zeit gibt, die sie brauchen, so dass sie den Abschied Schritt für Schritt vollziehen können.
Wichtig ist ein Kreißsaalteam, das um die psychologische Wirksamkeit des Abschiednehmens weiß und sowohl Geburt als auch Abschied kompetent begleitet.
Wichtig ist aber auch das Angebot moderner Bestattungsunternehmen, die tot geborenen Kinder nach der Obduktion thanatopraktisch zu versorgen. Nach der Versorgung werden Eltern, Geschwisterkinder und nahe Angehörige bei der Verabschiedung des Kindes begleitet. Familien können noch kostbare Zeit mit ihrem verstorbenen Kind verbringen, sie können es noch im Arm halten, gemeinsam in den Sarg betten und ihm "Reisebegleiter" mitgeben.
Fehlgeburt
Als Fehlgeburt wird die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch Ausstoßen einer toten Frucht von weniger als 500g bezeichnet. Unter 500g besteht keine standesamtliche Meldepflicht, das Kind wird nicht ins Sterberegister eingetragen und bekommt keine Sterbeurkunde. Gründe für Fehlgeburten können chromosomale Ursachen oder Ursachen genetischer Natur sein. Häufige Ursachen sind auch Fehlbildungen der Gebärmutter oder Infektionen.
Totgeburt
Wenn ein Kind nach der Trennung vom Mutterleib keine maßgeblichen Zeichen, wie Herzschlag, natürliche Lungenatmung und Pulsation der Nabelschnur aufweist, gilt das Kind als totgeboren. Das Geburtsgewicht muss über 500g betragen und hat eine standesamtliche Meldepflicht. Das Kind wird am Standesamt ins Sterberegister eingetragen und bekommt eine Sterbeurkunde. Meist wird das verstorbene Kind im Zuge einer Obduktion untersucht, um die Ursache für den Tod zu klären. In vielen Fällen kann aber nicht nachgewiesen werden, warum das Kind verstorben ist. Ursachen können Nabelschnurverschlingungen- oder verknotungen, schwere Fehlbildungen oder Infektionen sein, aber auch schwangerschaftsinduzierte Erkrankungen wie Bluthochdruck, Praeklampsie (Schwangerschaftsintoxikation) und HELLP-Syndrom können den Tod des Ungeborenen herbeiführen. Wenn das Kind während der Geburt stirbt, ist die vorzeitige Plazentalösung eine mögliche Ursache, dabei kommt es zu einem Sauerstoffmangel. Auch Borrelien werden als Ursache für eine Totgeburt diskutiert.
Weitere Ursache können Stoffwechselstörungen der Mutter wie Adipositas, Diabetes und Funktionsstörungen der Schilddrüse sein: Diese Erkrankungen sollten im Vorhinein durch die Schwangerschaftsuntersuchungen abgeklärt und dann dementsprechend behandelt werden. Eine weitere Erklärung für Aborte ist die Lebensweise mancher Frauen. Häufiger Nikotin- und Koffein- Konsum, Alkohol, Opiat- und Kokain-Abusus können die Schwangerschaft beeinflussen.
Was heißt es für Eltern, ein Kind zu verlieren?
Ein Kind vor der Geburt zu verlieren - egal ob Fehl- oder Totgeburt - ist für Eltern ein unvorstellbares Szenario, und auch heute ist es immer noch ein Tabuthema. In der Zeit der Schwangerschaft hört man zwar darüber, aber der Gedanke „Mir passiert das sowieso nicht“ hilft Eltern die Möglichkeit einer Totgeburt zu verleugnen und ist ein gesunder Schutzmechanismus, um große, unerträgliche Ängste in einer Zeit der Guten Hoffnung in Schach zu halten. Doch was geschieht, wenn der schlimmste Fall dennoch eintritt und das Kind im Mutterleib gestorben ist? Dann ist es wichtig, dass diese Kinder genauso liebevoll begrüßt werden und dass die Eltern sich auch bewusst von ihnen verabschieden können.
Begleitung durch die Hebamme
Wenn der Tod des Kindes diagnostiziert wird, ist in den meisten Fällen nach dem Gynäkologen die Hebamme die erste Bezugsperson. Ihre Aufgabe liegt jetzt in erster Linie darin, die schockierten Eltern über das weitere Vorgehen zu informieren, aber nicht zu viel Information auf einmal zu geben. Dies ist leichter gesagt als getan, denn auch die Hebamme ist trotz der Routine im ersten Moment überfordert: Man neigt dann dazu, sein ganzes Wissen über die Totgeburt und deren Ursachen hervorzukramen und läuft Gefahr, die Eltern durch die eigene Unsicherheit mit Informationen zu überhäufen. Das überfordert die Eltern aber zusätzlich! Hebammen sollten sich daher mit den Eltern in Ruhe hinsetzen, zuhören und zunächst nur jene Fragen beantworten, welche Eltern stellen. Dann ist es auch wichig, die unmittelbar folgenden Maßnahmen und Schritte zu besprechen. Fragen nach der Art der Geburt fallen an. In vielen Krankenhäusern bleibt die Frau oder das Paar gleich im jeweiligen Krankenhaus und die Einleitung der Geburt wird begonnen. Die vaginale Geburt wird bevorzugt, auch wenn die Frau lieber eine Sectio hätte.
Warum nach Möglichkeit kein Kaiserschnitt?
Die Sectio-Narbe ist immer eine Konfrontation mit dem toten Kind. Da schon eine innere Narbe bleibt, sollte nicht noch eine offensichtliche Narbe bleiben. Das bewusste Miterleben der Geburt ermöglicht auch einen gesunden Start der Trauerarbeit. Wird das Kind durch eine Sectio und vielleicht sogar unter Vollnarkose entbunden, kann bei Eltern zu einem späteren Zeitpunkt der Gedanke aufkommen, man hätte das Kind wie einen "Tumor" herausschneiden lassen und nicht liebevoll verabschiedet. Aus solchen Phantasien entstehen Schuldgefühle.
Eltern fühlen sich natürlich oft überfordert und wollen die Geburt so schnell wie möglich hinter sich bringen. Hier kann die Hebamme hilfreiche Begleiterin sein, indem sie andere Optionen vorstellt und deren heilsame Wirkungen erklärt. In erster Linie darf keine Gefahr für die Mutter zum Beispiel durch eine Sepsis bestehen. Wenn von medizinischer Seite alles abgeklärt ist, können die Eltern, sofern sie das wollen, noch einmal nach Hause gehen und dann nach ein bis zwei Tagen zur Einleitung der Geburt kommen. Wenn sich das Paar für diese Variante entscheidet, kann ihnen der Vorschlag unterbreitet werden, dass sie ihre Familie, sprich Großeltern, bereits vorhandene Geschwister usw. über den Verlust aufklären. Das Umfeld kann später eine große Stütze im Trauerprozess sein. Auch sie müssen um jemanden trauern, den sie nicht gekannt haben. In der Zeit, in der die Eltern eventuell noch zu Hause sind, können sie sich Gedanken über die Geburt und den Abschied danach machen.
Geburt
Die Hebamme ist die Hauptbezugsperson während der Geburt. Die Aufgabe liegt darin, die Geburt so schmerzfrei wie möglich zu gestalten. Nach der Geburt oder auch schon währenddessen, bereitet die Hebamme die Eltern darauf vor, ihr verstorbenes Kind zu sehen und zu halten. Das ist keine leichte Aufgabe, denn die meisten Eltern wollen dies im Schock nicht. Für einen gesunden Start in die Trauerarbeit ist es allerdings unumgänglich, das Kind bewusst im Arm zu halten, zu begrüßen, kennenzulernen und zu verabschieden. Gerade für solche Eltern ist ein entsprechendes Angebot des Bestatters wichtig: Wenn die Eltern sich im ersten Schock- und Vermeidungszustand nicht durchringen können, das Kind zu sehen, dann haben sie später im Bestattungsinstitut immer noch die Gelegenheit dazu.
Warum ist es gerade bei prä-, peri-, oder postnatal verstorben Kindern wichtig, sie noch einmal zu sehen, zu halten und sich zu verabschieden?
Das bewusste Abschiednehmen fördert den Start des Trauerprozesses. So können sich Eltern an ihr Kind erinnern, ihm einen Namen geben, ein Foto und einen Fußabdruck nehmen. Damit fällt der Weg durch die Trauer leichter. Wenn der Abschied nicht vollzogen wird, hat dies tiefgreifende Auswirkungen auf den Trauerprozess. Das verstorbene Kind wird nicht "zum Du" und die Eltern stehen mit leeren Händen da, wenn das Kind weggebracht wird. Die Eltern sind durch den Schock in einem psychischen Zustand, der es nicht zulässt, Entscheidungen zu treffen bzw. das zu tun, was richtig ist.
In dieser Phase kommt es auf die richtige Begleitung an. Hebammen, BestatterInnen oder SeelsorgeInnen können hier unterstützen und begleiten. Wenn kein Abschied stattfindet, entsteht eine große Leere, die mit Schuldgefühlen behaftet ist. Der Tod des Kindes wird oft erst beim Nachhausekommen begriffen, wenn das vorbereitete Kinderzimmer leer bleibt.
Früher wurden tote Kinder anonym in Särgen verstorbener Erwachsener beigelegt oder sogar im Klinikabfall entsorgt. Die Eltern haben ihre Kinder meist nicht zu Gesicht bekommen. Auch heute fehlt mitunter noch das Bewusstsein für die Wichtigkeit, sich von einem toten Körper zu verabschieden. Oft entscheidet das Pflegepersonal oder die Betreuenden, dass das tote Kind für die Eltern nicht zumutbar ist, da es „noch kein richtiges Kind ist“. Das Kind wird nach der Geburt weggebracht und die Eltern haben in dieser Situation nicht die Kraft, dies zu verhindern.
Durch die Verhinderung oder Vermeidung des Abschieds wird das Kind nicht als menschliches Lebewesen anerkannt und die Schlussfolgerung ist dann, dass es auch keine Bestattung braucht und entsorgt werden kann. Damit wird den Eltern auch kein wirklicher Verlust und keine Trauer zugestanden. Es wird verlangt, dass sie das Erlebte schnell vergessen und den Verlust bewältigen. Ein fataler Fehler, der Folgen nach sich zieht. Oft leiden gerade diese Mütter bis an ihr Lebensende an einer Trauer, die sie nie zeigen durften und blockiert blieb. Trauer wird dann chronisch und existiert verdeckt weiter. Chronische Trauer entwickelt sich zwangsläufig zu einer Depression oder in andere psychische und körperliche Erkrankungen. Die Verarbeitung eines Verlustes liegt nicht im Vergessen, sondern darin, in der Familie einen Platz für das verstorbene Kind zu schaffen.








