Nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes ist jeder Leichnam zu bestatten. Als Bestattungsarten sind nur die Erd- oder Feuerbestattung zulässig. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung über die Art der Bestattung getroffen hat, entscheiden die Angehörigen oder der Auftraggeber darüber.
Die Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstelle auf dem Friedhof beigesetzt. In der Friedhofsordnung sind unter anderem die Ruhefristen, die Art und Beschaffenheit der Grabstätte festgelegt.
Es gibt Reihen- oder Wahlgräber. Ein Reihengrab (Einzelgrab) liegt in einem Feld von Reihengräbern. Die Stellen werden der Reihe nach belegt. Die Reihengräber können gegenüber dem Wahlgrab (auch „Familien“- oder „Spezialgrab“) in der Regel nicht wieder erworben werden. Sowohl am Wahlgrab als auch am Reihengrab wird durch eine Gebühr ein Nutzungsrecht erworben. Nach Ablauf einer bestimmten Mindestruhezeit (zwischen 10 und 20 Jahren) besteht bei Wahlgräbern die Möglichkeit, dieses Nutzungsrecht zu verlängern.
Bei weiteren Bestattungen muss die Ruhezeit eingehalten werden und das Nutzungsrecht dementsprechend nacherworben werden.
In manchen Friedhöfen ist es möglich, Verstorbene in einer Gruft bestatten zu lassen. Eine Gruft ist ein ausgemauertes Familiengrab, das mit einer Grabdeckplatte verschlossen wird. Der Verstorbene muss hier in einem Metallsarg, in einem Metallsarg mit Zinkeinsatz oder in in einem Holzsarg mit einem Metall-Übersarg beigesetzt werden. Das Benützungsrecht wird für mehrere Jahrzehnte erworben und kann nach Ablauf verlängert werden.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist rechtlich, sowie nach den christlichen Religionen der Erdbestattung gleichgestellt.
Der Verstorbene muss in einem Sarg eingeäschert werden. Natürlich darf in einer Einäscherungskammer jeweils nur ein Leichnam kremiert werden. Um die Identität des Verstorbenen und seiner Asche zu gewährleisten, wird dem Sarg bei der Einäscherung eine mit einer Nummer versehene kleine Schamottmarke beigelegt. Diese Marke ist nach der Kremation, der Aschenkapsel, die der Aufnahme der Asche dient, beizugeben. Das Vermischen der Asche mehrer Personen ist ausgeschlossen. Urnen mit der Asche von Verstorbenen sind in einer Bestattungsanlage (Friedhof, Urnenhain) zu bestatten. Außerhalb eines Friedhofes darf eine Urne nur mit Genehmigung der dafür zuständigen Behörde beigesetzt werden.
Alternative Formen der Feuerbestattung
Die Bestattung im Weltraum ist eine neue und interessante Möglichkeit für die letzte Heimstätte. Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird in eine kleine Metallkapsel abgefüllt und in die Erdumlaufbahn gebracht.
Möglich ist auch, durch ein spezielles Hochdruckverfahren aus der Asche einen oder mehrere Diamanten fertigen zu lassen. Die Diamantbestattung macht es möglich, dass der Verstorbene in der Familie bleibt und z.B.: zu einem Schmuckstück gefertigt wird.
In Deutschland und in der Schweiz gibt es die Möglichkeit der Baum-, Berg- oder Almwiesenbestattung. Die Urne des Verstorbenen wird bei einem Baum, auf einer Wiese oder in einer Felsspalte beigesetzt.
Bei der Luftbestattung wird die Asche während der Fahrt in einem Heißluftballon über einem Waldgebiet in Frankreich ausgestreut. Bis zu zwei Angehörige können an der Ballonfahrt teilnehmen.
An der Nord- oder Ostsee gibt es die Möglichkeit der Seebestattung, bei der die Urne in einem vergänglichen Gefäß auf dem Grund des Meeres abgelassen wird. Den Angehörigen wird danach eine Seekarte mit der genauen Position ausgehändigt.
"Wenn Sie besondere Wünsche im Umgang mit der Asche Ihres Angehörigen haben, kontaktieren Sie Ihren Aspetos-Bestatter bitte für weitere Informationen."







